Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Abläufen in unserer Praxis:
Ja, bitte melden Sie sich vor jedem Termin am Patientenempfang an.
Falls es vom Terminplan unserer Therapeuten möglich ist, planen wir gerne Ihre Termine bei dem von Ihnen gewünschten Therapeuten.
Dennoch sind wir der Meinung, dass für Ihren Therapieerfolg verschiedene Therapeuten und damit eingehend verschiedene Blickwinkel sinnvoll und förderlich sind.
Falls Sie es wünschen, planen wir Ihre Termine auch gerne nur bei weiblichen oder männlichen Therapeuten.
Bitte bringen Sie zu jedem Termin in der
Physiotherapie |
ein großes und kleines Handtuch mit und tragen Sie bequeme, weite Kleidung. |
Ergotherapie |
ein kleines Handtuch mit. |
Sporttherapie |
ein großes und kleines Handtuch mit und tragen Sie Sportkleidung und Sportschuhe. |
Osteopathie |
ein großes und kleines Handtuch sowie sämtliche Befunde, Röntgenbilder, etc.. |
Ja, Sie können sich vor Ihrer Therapie in unseren Umkleideräumen umziehen und Ihre Privatsachen in einen Spint sperren (Wir übernehmen keine Haftung für Privatsachen!). Dazu benötigen Sie ein 1€ oder 2€ -Stück. Keinen Einkaufschip!
Wenn Sie keine Betreuung für Ihr/e Kind/er, während Ihrer Behandlung bei uns haben, können Sie selbstverständlich auch Ihr/e Kind/er mit zum Termin bringen.
Nein, bitte seien Sie, wenn möglich, 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns (Grund: unterschreiben, bezahlen, umziehen).
Die Terminpläne von unseren Therapeuten sind eng getaktet.
Für jedes Heilmittel gibt es eine Mindestbehandlungszeit, unter der eine Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr indiziert ist. Auch die Krankenkassen verlangen (vertraglich), dass zu jedem Heilmittel/Behandlung eine Mindestbehandlungszeit nicht unterschritten wird.
Daher kann es sein, dass wenn Sie sich mehr als 5 Minuten zu Ihrem Termin verspäten, der Termin an diesem Tag ausfällt und wir Ihnen eine Ausfallrechnung stellen.
Soweit es die jeweiligen Vorgaben der Krankenkassen erlauben, wird der nicht wahrgenommene Termin nachgeholt.
Unsere Empfehlung: Sobald Sie merken, dass Sie es nicht pünktlich zum Termin schaffen, rufen Sie uns bitte an. Dann können wir ihren Termin ggf. kurzfristig verschieben oder Ihr Therapeut kann wenn möglich einen anderen Patienten vorziehen, um sie danach zu behandeln.
In der Osteopathie ist nach einer Verspätung von mehr als zehn Minuten eine Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr indiziert ist. Daher entfällt der Termin, wenn Sie sich um mehr als zehn Minuten verspäten. Zusätzlich wird eine Ausfallrechnung in Höhe von 50% der Kosten für die Osteopathiebehandlung in Rechnung gestellt.
Wenn Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24h vorher ab.
Gern können Sie uns dazu auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen oder eine E-Mail schreiben. Bitte nennen Sie dazu stets Ihren Vor- und Familiennamen, das Datum und die Uhrzeit Ihrer Behandlung, welche Behandlung sie genau absagen und den Grund Ihrer Absage. Soweit es die jeweiligen Vorgaben der Krankenkassen erlauben, wird der ausgefallende Termin nachgeholt.
Bei unentschuldigtem Fehlen oder bei Absagen weniger als 24h vor Ihrem Termin, egal aus welchem Grund, werden Ihnen gemäß §615 BGB die Kosten für die Behandlung in Rechnung gestellt (außer die entstandene Lücke konnte gefüllt werden).
Soweit es die jeweiligen Vorgaben der Krankenkassen erlauben, wird der nicht wahrgenommene Termin nachgeholt.
Bei einen Osteopathietermin wird Ihnen bei unentschuldigtem Fehlen oder bei Absagen weniger als 24h vor Ihrem Termin, egal aus welchem Grund, werden Ihnen gemäß §615 BGB 50% der Kosten für die osteopathische Behandlung in Rechnung gestellt (außer die entstandene Terminlücke konnte gefüllt werden).
Nicht wahrgenommende oder später als 24h abgesagte vereinbarte GT oder GT-Pro Termine entfallen ersatzlos.
Nach § 32 SGB V müssen gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung für Ihre Heilmittelverordnung bei Ihrer Heilmittelpraxis zahlen. Die Zuzahlung für eine Heilmittelverordnung beträgt zurzeit:
- 10 Euro Rezeptgebühr (pro Verordnung) sowie
- 10% der Gesamtkosten der Heilmittelverordnung.
Hinweis: Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene verständigen sich in den Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V auf die Preise je Position für jeden Heilmittelbereich.
Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind:
- Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG),
- Patienten unter 18 Jahren,
- Patienten, die vor der ersten Behandlung ihren Nachweis zur Zuzahlungsbefreiung vorzeigen.
Nach dem Bundesrahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.) und den führenden Physiotherapie-Verbänden sowie dem Bundesrahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R.) und den führenden Ergotherapie-Verbänden Deutschen sind die Zuzahlungen zur Heilmittelverordnung am Tag der ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie diesem nicht nachkommen, erhalten Sie ab dem Tag der zweiten Behandlung eine schriftliche Zuzahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen.
Kommen Sie dieser auch nicht nach, wird Ihre Krankenkasse die ausstehende Zuzahlung einziehen.
Privatversicherte Patienten erhalten für Heilmittelbehandlungen eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Krankenkasse bzw. bei Beamten von Ihrem Dienstherrn (Beihilfe).
Die von der Beihilfe übernommenen Kosten sind den jeweils aktuellen Beihilfefähigen Höchstbeträgen (Bund) zu entnehmen. Die Beihilfefähigen Höchstbeträge entsprechen jedoch nicht immer den tatsächlichen Behandlungskosten.
Derzeit gibt es keine verbindlichen Vereinbarungen zwischen privaten Krankenkassen und den Heilmittelverbänden zu den Preisen für Heilmittel für Privatpatienten!
Daher schließen wir mit Ihnen unabhängig von der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung, die Beihilfestelle, Ihre Krankenkasse oder einen sonstigen Dritten eine Honorarvereinbarung.
Das bedeutet: Wenn Sie physiotherapeutische, ergotherapeutische oder Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) in Anspruch nehmen, sind Sie das Honorar schuldig, unabhängig davon, wie Sie versichert sind und wie viel Ihnen von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle rückerstattet wird.
Das Honorar ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
Nach der letzten Behandlung bereiten wir Ihre Verordnung für die Abrechnung vor. In der Regel schicken wir zweimal im Monat (zum 15. Und 31. des Monats) alle abgeschlossenen Verordnungen zu unserem Abrechnungszentrum. Dieses stellt Ihnen die Rechnung in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Verordnung zu.
Sollten Sie Ihre Heilmittelverordnung vorzeitig beenden, teilen Sie uns dies und den Grund bitte unverzüglich mit. Falls Sie eine Zuzahlung geleistet haben, erstatten wir Ihnen die Kosten für die nicht wahrgenommenen Termine. Falls Sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben haben, berechnen wir Ihnen nur die wahrgenommenen Termine.
„Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Liste .“ (https://www.osteopathie.de/behandlung)
Bitte Informieren sie sich vorab bei ihrer Krankenkassen, ob und unter welchen Bedingungen sie die Kosten für Ihre Osteopathie-Behandlung übernehmen.
Sie erhalten von uns nach jeder Behandlung eine Rechnung.
Hinweis: Derzeit kann für die Osteopathie nur per Überweisung bezahlt werden.
Eine Behandlung für Kinder ist ab zehn Jahren möglich. Kinder unter zehn Jahren können aktuellen bei uns keine Osteopathie-Behandlung erhalten.